Unsere AGB's (Allgemeine Geschäftsbedingungen automationNEXT GmbH)
automationNEXT, Inhaber: automationNEXTGmbH (nachfolgend automationNEXT genannt) führt Ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus! Für alle Rechtsgeschäfte mit automationNEXT sind nur Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Einzige Ausnahme stellen zusätzliche, schriftliche Vereinbarungen dar.
1. Haftung, Schadenersatz, Verantwortung der automationNEXT
1.1 automationNEXT verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
1.2 Bei mangelhafter Leistung verpflichtet sich automationNEXT zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
1.3 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei automationNEXT geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
1.4 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
2. Garantie
2.1 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann ein kostenloses Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.
3. Vertragsabschluß und Lieferbedingungen
3.1 Bestellungen sind verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung persönlich, per Brief oder Telefax zu den Bedingungen dieser AGB von automationNEXT angenommen. Mündliche Nebenabreden oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung persönlich, per Brief oder Telefax.
3.2 Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.
3.3 Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichem Überschreiten des zugesagten Preises oder des verbindlich zugesagten Liefertermins kostenlos möglich.
3.4 Ein Rücktritt aus anderen Gründen sowie Rückgabe oder Umtausch sind nicht möglich.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, ohne Abzug prompt bei Rechnungserhalt zahlbar; eine bestimmte Zahlungsart kann vereinbart werden.
4.2 Rechnungsdatum ist das Datum der Übergabe.
4.3 Bei Vereinbarung abweichender Liefer- oder Zahlungsbedingungen verrechnet automationNEXT angemessene Finanzierungskosten.
4.4 Bei Zahlungsverzug verrechnet automationNEXT Verzugszinsen (pro Woche 0,35%), sowie Mahnspesen und gegebenenfalls Anwaltsspesen.
Gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten BGBL 141/1996, § 3., Absatz 1.-6. ist der Schuldner verpflichtet, bankmäßige Zinsen zu erstatten und auch alle tariflichen und zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten eines von automationNEXT beauftragten Inkassoinstitutes zu ersetzen!
4.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des automationNEXT. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
4.6 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist automationNEXT berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4.7 Bei Bestellung mehrerer Artikel handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, um getrennte Geschäfte.
Teillieferungen sind daher zulässig und werden fakturiert. Wenn die Lieferung einer Leistung bzw. Artikels nicht zustande kommt, sind davon die anderen Bestellungen nicht berührt.
4.8 Der vereinbarte Preis gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Preisänderungen zwischen Angebot bzw. Bestellung und Lieferung. automationNEXT ist berechtigt, Preiserhöhungen (z.B. infolge von Wechselkursänderungen, von Änderungen der internationalen Preissituation, von Änderungen von Steuern oder Abgaben etc.) an den Käufer weiterzugeben.
4.9 Produktänderungen, soweit sie die Eignung für den beabsichtigten Zweck nicht einschränken, bleiben vorbehalten.
4.10 Wenn automationNEXT aufgrund von Preiserhöhungen, Lieferverzögerungen oder Produktänderungen Ware nicht wie vereinbart liefern können, und der Käufer den geänderten Preis oder Termin bzw. das geänderte Produkt nicht akzeptiert, behaltet automationNEXTdas Recht vor, von der vereinbarten Lieferung zurückzutreten.
5. Terminabsprachen
5.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
6.2 Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.
7. Allgemeines
7.1 Es gilt das Österreichische Recht.
7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vorarlberg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall ist automationNEXT jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
7.3 Frühere Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.
8. Schlußbestimmungen
8.1 automationNEXT ist nicht verpflichtet, Daten, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass automationNEXT die für ihn erstellten Computerdaten etc. bei Bedarf als "Referenz" auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis verwenden kann. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, daß sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die automationNEXT für Wiederverkäufer tätigt und automationNEXT um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.
8.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß seine der automationNEXT im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
automationNEXT GmbH, 2009